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14.12.06: YouTube und die NutzungsbestimmungenNachdem ich nun auch die ersten Videos auf der Webseite veröffentlicht habe, habe ich mich gefragt, ob ich die Sachen nicht auf ein Videoportal wie "YouTube" laden sollte. Also mal schnell in die Nutzungsbestimmungen von YouTube reingeschaut und dann findet sich folgender interessanter Teil (die Formatierung entspricht übrigens dem Original): ... For clarity, you retain all of your ownership rights in your User Submissions. However, by submitting the User Submissions to YouTube, you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the User Submissions in connection with the YouTube Website and YouTube's (and its successor's) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the YouTube Website (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. ... Das wird doch wirklich fett gedruckt erklärt, dass man die Urheberrechte nicht abgibt, aber dann in normalerSchriftdicke nachgelegt, dass YouTube dennoch praktisch alles machen kann, ohne dass man ihnen das irgendwie verbieten kann. Noch schöner: Sie können eigene Sublizenzen an beliebige Lizenznehmer vergeben. Es lebe das Kategorie: Blog
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